Spenden - VSTU/ASRA-Dietikon

VSTU/ASRAS-Dietikon
Vereinigung Schweizer Tierheim Unterstützung
Association de Soutien aux Refuges pour Animaux de Suisse
Associazione di Sostegno ai Ricoveri per Animali Svizzera
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Herzlichen Dank, dass Sie unserer Vereinigung eine Spende anvertrauen möchten. Sie werden dadurch ein Teil unserer Hilfeleistungen und fördern unsere Hilfsabgaben. Auch im Namen der Schweizer Tierheime, welche wir unterstützen, vielen Dank!


Spenden ist immer eine Vertrauenssache.

Beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen können Sie sich, in der Regel auch schon vor einem Einkauf, selber vergewissern, ob die Leistung dem Gewünschten entspricht. Doch wenn Sie spenden, egal in welcher Form, können Sie sich nicht sogleich davon überzeugen, ob Ihre Spende auch wirklich am Ziel ankommt. Seit unserem Start 2002 vertrauen uns Menschen ihre Zuwendungen an, materieller und finanzieller Art, indem sie uns für die Unterstützung der Schweizer Tierheime spenden zukommen lassen. Dieses Vertrauen wissen wir zu schätzen und wir nehmen die damit verbundenen Erwartungen an unsere Vereinigung sehr ernst. Konkret bedeutet dies:
Wir übernehmen die Verantwortung, dass Ihre Zuwendung effektiv und sicher für die Unterstützung Schweizer Tierheimen eingesetzt wird.


Sachspenden

Tierzubehör und Artikel:
Leinen, Halsbänder, Decken, Näpfe, Kissen, Transportboxen, Spielzeug etc. nehmen wir sehr gerne entgegen. Achten Sie darauf, dass diese nicht defekt, gereinigt und benutzbar sind.

Futtermittel und verderbliche Waren:
Hundefutter, Katzenfutter, Nagerfutter, Fischfutter, Vogelfutter etc. ist bei uns auch sehr willkommen. Achten Sie bitte darauf, dass diese originalver-packt sind und das Ablaufdatum nicht überschritten ist.

Ihre Sachspenden werden bei uns im Lager sortiert und für die Weiter-verwendung vorbereitet. Danach werden die Spenden tierheimgerecht aufgeteilt und mit den eingekauften Futtermitteln und Waren den jeweiligen Tierheimen zugeführt. Den Tierheimen entstehen absolut keine Kosten, weder für die Materialien, Futtermittel noch für die Transporte.

Postzustellung der Sachspenden:
Bitte verpacken Sie Ihre Sachspenden gut und sicher, frankieren Sie die Sendung ausreichend.
Senden Ihr Paket an:
VSTU/ASRAS-Dietikon
Sekretariat
Postfach 645
8953 Dietikon
Sachspendenabgabe bei uns:
Leider ist es uns personell nicht möglich Sachspenden vor Ort abzuholen. Sie können uns diese aber direkt vorbeibringen.
Abgabeadresse:
VSTU/ASRAS-Dietikon
Lerzenstrasse 21
8953 Dietikon
Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch für eine Terminabsprache unter Tel. 043 322 32 85

Ihre Geldspende

So verwenden wir Ihre finanzielle Zuwendung:
Die Verwendung der finanziellen Mittel richtet sich, nur auf Wunsch, an ein einzelnes Tierheim. In der Regel teilen wir alle zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel so auf, dass alle unterstützten Tierheime einen Anteil davon haben. Wir finanzieren mit Ihrer Geldspende in erster Linie den Einkauf von Futtermitteln, Tierbedarfsartikeln, Einkaufsgutscheinen. Ebenso werden Miet- und Betriebskosten für unser Lager und das Sekretariat damit finanziert.  Im Weiteren finanzieren wir damit die Logistik und Transporte in die ganze Schweiz.
Wenn die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel reichen, übernehmen wir auch, nach Prüfung der Ansprüche, die Kosten für bauliche Massnahmen und die dafür benötigten Materialien. Ebenso kommen wir gelegentlich auch für Tierarzt- und Tierspitalkosten auf.

Als NON-Profit Organisation sind wir nicht an der Anhäufung der Geldmittel interessiert, sondern setzen sie vollumfänglich für unsere Vereinszwecke ein. Soviel wie möglich erledigen wir mit ehrenamtlichen Leist-ungen. Wir achten auch darauf, dass so viele Tierheime wie möglich die Abgaben direkt bei uns in Dietikon abholen, um Kosten für Transporte einsparen zu können. Wir kennen keine Sitzungshonorare und die Verwaltungsräte erhalten keinen Lohn für ihre Arbeit. In unsrem Sekretariat ist seit 2017 eine Mitarbeiterin mit einem 50% Pensum eingestellt, deren Lohn auch aus den Spenden finanziert wird. Weitere Personalkosten fallen nicht an. Wir vermeiden Fremdkosten und Ausgaben wo immer möglich.
Es ist uns wichtig, dass wir Ihr gespendetes Geld so effizient wie nur möglich für unsere Vereinszwecke einsetzen können.
Einzahlung auf unser Vereinskonto
bei der Bank

Bankverbindung:
Bank:Bank Cler AG - 8021 Zürich
Konto-Inhaber:
Vereinigung Schweizer Tierheim Unterstützung
Konto Nr.:
2571.9056.2001
Konto:
40-00888-1
IBAN
CH02 0844 0257 1905 6200 1
Einzahlungsschein/e bestellen
Gerne sende wir Ihnen auch unsere ausgefüllten Einzahlungsscheine zu. Bitte füllen Sie dazu einfach das nachvolgende Formular aus. Danke!
Einzahlung mit Kreditkarte - PayPal:
Wählen Sie Ihren Spendenbetrag durch anklicken des entsprechenden PayPal Buttons.
Ich spende Fr.    20.-

Ich spende Fr.    30.-

Ich spende Fr.    40.-

Ich spende Fr.    50.-

Ich spende Fr.   100.-

Individuellen Betrag spenden




Werden Sie Gönnerin oder Gönner

Gönnerinnen und Gönner sind unser Fundament und geben uns einen starken finanziellen Hintergrund für unsere Hilfeleistungen. Als Gönnerin oder Gönner werden Sie über sämtliche Aktivitäten der Vereinigung Schweizer Tierheim Unterstützung zeitnah informiert und Sie erhalten unseren jährlichen Tierkalender kostenlos zugestellt. Sie werden zu Anlässen, z.B. „Tag der offenen Tür“ bei Tierheimen eingeladen.
Auf Wunsch werden Sie hier auf unserer Homepage als Gönnerin oder Gönner genannt. Ihre jährlich wiederkehrenden Beiträge ermöglichen uns auch grössere Projekte zu finanzieren.
Der jährliche Gönnerbeitrag beträgt Fr. 150.- oder nach Ihrem Gutdünken auch mehr. Bitte füllen Sie das unten angefügte Gönner-Antwortformular aus und senden Sie es uns zu. Sie erhalten danach weiteren Unterlagen per Post, inklusive Einzahlungsschein, zugestellt.

Gönnerinnen / Gönner Anmeldung

Legat oder Erbschaft

Unterstützen Sie was Ihnen am Herzen liegt! Wenn Sie auch nach Ihrem Tod etwas bewirken wollen, Tierheime und damit die heimatlosen Tiere unterstützen möchten, können Sie unsere Vereinigung Schweizer Tierheim Unterstützung in Ihrem Testament mit einem Legat oder einer Erbschaft berücksichtigen.

Dazu braucht es ein rechtsgültiges Testament. Ohne Testament wird Ihr Nachlass laut Gesetz aufgeteilt. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt Ihre gesamte Hinterlassenschaft an den Staat. Wenn Sie kein Testament erstellt haben, regelt das Schweizerische Zivilgesetzbuch die Vermögensnachfolge nach Ihrem Ableben. Mit einem Testament können Sie aber in Abänderung der gesetzlichen Erbfolge Ihnen nahestehende Menschen begünstigen. Sie haben zudem die Möglichkeit eine gemeinnützige Organisation über Ihr Ableben hinaus zu unterstützen, sei es durch ein Legat (Vermächtnis), durch Erbeinsetzung oder durch eine Versicherungsbegünstigung.

Das Legat:
Mit einem Legat vermachen Sie einem Menschen oder einer Organisation eine bestimmte Sache wie Schmuck, Wertpapiere, Möbel etc. oder eine bestimmte Summe aus Ihrem Vermögen. Die bedachte Person oder Organisation erhält damit einen entsprechenden Anspruch gegenüber den gesetzlichen und restlichen Erben. Ein Legat können Sie in beliebiger Höhe ausrichten. Die Pflichtteile des Ehegatten, der Nachkommen oder der Eltern darf dabei aber nicht verletzt werden.

Die Erbschaft:
Mit einer Erbschaft vermachen Sie einen Teil Ihres Nachlasses. Wenn Sie uns, die Vereinigung Schweizer Tierheim Unterstützung begünstigen würden, müsste der Erbschaftsanteil in Prozenten oder Anteilen von Ihnen festgelegt sein. Zum Beispiel; 15% gehen an die Vereinigung Schweizer Tierheim Unterstützung.

Ganz wichtig:
Die von Ihnen so bedachten Erben, vor allem diese welche nicht zur Familie gehören, müssen immer korrekt und mit der richtigen und gerade aktuellen Adresse genannt werden. Lassen Sie auch Ihr Testament (Ihre Unterschrift) auf einem Notariat beglaubigen, auch wenn es etwas Aufwand und Kosten bedeutet. Unterzeichnen Sie alle Seiten die Ihr Testament beinhaltet, auch Listen, Fotos (auf der Rückseite) und Notizen. Wenn Sie Ihr Testament verfasst und unterzeichnet haben, erstellen Sie auch Kopien davon und geben Sie diese an 1 bis 2 Personen Ihres Vertrauens zur Sicherheit weiter. Dies am besten in einem verschlossenen Umschlag, der im besten Fall noch zusätzlich mit einem Datum und Ihrer Unterschrift über der Verschlussklappe versehen ist. Beachten Sie beim Verfassen Ihres Testaments, wenn Sie dieses selber erstellen, dass es handschriftlich abgefasst ist. Es sollte Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre momentane Adresse enthalten. Es muss Ihren letzten Willen bekunden, das Verfassungdatum und Ihre Unterschrift beinhalten. Die beigefügten Listen und Dokumente können auch mit einem PC oder Schreibmschine erstellt werden. Es ist ratsam, dass alle Beilagen wie oben genannt, ein Datum und Ihre Unterschrift tragen. Zudem ist es auch ratsam dem Testament ein unterzeichnetes Verzeichnis aller beigefügten Beilagen hinzuzufügen.


Leider können wir Sie in Erbschafts- und Legatangelegenheiten nicht fachlich kompetent genug beraten. Wir wollen Sie auch nicht in Ihrer Entscheidung diesbezüglich beeinflussen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen sich mit einem Ihnen bekannten Anwalt oder einer Anwaltskanzlei in Ihrer Nähe in Verbindung zu setzen, auch wenn Ihnen für diese Beratung und die dortige Testamenterstellung Kosten entstehen. Es ist äusserst wichtig, dass Sie neutral, ehrlich und kompetet beraten und betreut werden, damit Ihr letzter Wille auch so umgesetzt wird wie Sie sich dies vorstellen.

Wir möchten Ihnen hier einige Internetseiten empfehlen auf denen Sie nützliche Hinweise finden:


Wir versprechen Ihnen, sollten Sie unsere Vereinigung begünstigen, dass wir Ihr Legat oder Ihre Erbschaft mit grosser Sorgfalt in Ihrem Sinne verwenden werden.
Adresse:

VSTU/ASRAS-Dietikon
Sekretariat
Lerzenstrasse 8
8953 Dietikon / ZH

Tel.:       043 322 32 85
Page:    http://www.vstu.ch
Created by VSTU/ASRAS-Dietikon - Aktualisiert 11.03.2024 / mk
Öffnungszeiten:

Sachspendenabgaben
persönliche Abgaben:
Mo-Fr   09.00 - 12.00 u. 13.00 - 16.00
oder nach telefonischer Absprache

Postzustellung:
VSTU/ASRAS-Dietikon
Lerzenstrass 8
Sekretariat
8953 Dietikon

Telefonisch erreichbar:
Tel.: 043 322 32 85
Mo-Fr   10.00 - 12.00 u. 13.00 - 17.00
Bankverbindung:

Bank Cler AG - 8021 Zürich
Konto-Inhaber:
Verein Schweizer Tierheim Unterstützung

Konto Nr.:      2571.9056.2001
Konto:            40-00888-1
IBAN              CH02 0844 0257 1905 6200 1
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